Schutzstatus
Wasser- und Zugvogelreservat von internationaler und nationaler Bedeutung
Uferschnepfe (Foto: Eric Sauser)
Mit dem Ramsarabkommen von 1971 hat sich die Schweiz verpflichtet, Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung unter Schutz zu stellen. Ziel ist der Schutz und die Erhaltung der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel. Mittlerweile hat die Schweiz 8 Ramsar-Gebiete bestimmt. Das 1991 am Klingnauer Stausee ausgeschiedene Wasser- und Zugvogelreservat entspricht dem späteren Dekretsgebiet Klingnauer Stausee, zusätzlich wurde auch das Leuggern-Feld in den Perimeter des Reservats aufgenommen.
Zu Beginn war der hohe Schutzstatus des Reservats durch die grosse Menge der überwinternden Wasservögel begründet. Heute beruht der hohe Wert des Gebietes vor allem auf der Diversität, also der grossen Zahl verschiedener Arten, die am Klingnauer Stausee rasten oder überwintern. Im Kanton Aargau ist der Klingnauer Stausee das einzige Naturschutzgebiet mit internationalem Status.
Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung
1988 hat der Kanton Aargau Schutz- und Nutzungsbestimmungen für den Klingnauer Stausee und seine Umgebung erlassen und durch ein Dekret geregelt. Ziel des Dekrets über den Schutz des Klingnauer Stausees und seiner Umgebung ist die Erhaltung und Förderung des Gebiets als
- Auengebiet mit ursprünglicher Tier- und Pflanzenwelt und
- international bedeutendes Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für ziehende Wasser- und Watvögel.
Auengebiete von nationaler und kantonaler Bedeutung
Seit 1996 bzw. 2001 sind Teile des Klingnauer Stausees sowie die umliegenden Gebiete Giriz, Gippinger Grien, Machme und Fischergrien/Werd im Richtplan des Kantons als nationale bzw. kantonale Auengebiete festgesetzt. Der Aargau nimmt die Umsetzung des Auenschutzes sehr ernst und hat im Gebiet des Klingnauer Stausees bereits viele Aufwertungsmassnahmen durchgeführt. Basis dieses Engagements ist § 42 Absatz 5 der Kantonsverfassung, der zur Schaffung eines Auenschutzparks auf mindestens 1% der Kantonsfläche verpflichtet.
Weitere Schutzbestimmungen
Für einzelne Gebiete des Klingnauer Stausees gelten zudem weitere Schutzbestimmungen. So gehören das Giriz, das Gippinger Grien und das Gebiet Fischergrien/Werd zu den Amphibienlaichgebieten nationaler Bedeutung, Teile der Verlandungsflächen im Stausee und des Gippinger Griens zu den Flachmoorgebieten von nationaler Bedeutung. Das ganze Gebiet ist zudem geschützt als Landschaft nationaler und kantonaler Bedeutung.